snapmate snapmate
StartPreiseDesignsSo funktioniert'sFAQTermin anfragen
Rechtliches

Allgemeine Geschäfts- und Vermietbedingungen (AGB)

snapmate Fotobox – Fotobox-Verleih

Stand: [Datum eintragen] · Vermieter: snapmate Fotobox, Inhaber Sebastian Kallmeier, Meisenweg 5, 92711 Parkstein · E-Mail: info@snapmate.de · Telefon: [Nummer eintragen]


§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Vermietbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung einer Fotobox nebst Zubehör (nachfolgend „Mietgegenstand") zwischen snapmate Fotobox, Inhaber Sebastian Kallmeier, Meisenweg 5, 92711 Parkstein (nachfolgend „Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend „Mieter").

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nur Vertrags­ bestandteil, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

(4) Der Vermieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Alle ausgewiesenen Preise sind Endpreise; ein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer erfolgt nicht.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website oder in Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.

(2) Der Mieter übermittelt eine unverbindliche Anfrage (Website-Formular, E-Mail oder telefonisch). Auf dieser Grundlage erstellt der Vermieter ein persönliches, schriftliches Angebot, das 14 Tage ab Zugang verbindlich bleibt.

(3) Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Angebot annimmt (in Textform, z. B. per E-Mail) und der Vermieter dem Mieter eine Auftragsbestätigung übersendet. Maßgeblicher Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter.

(4) Der reservierte Termin ist erst mit vollständigem Zahlungseingang (§ 3) verbindlich für den Mieter blockiert.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt der im Angebot genannte Mietpreis (Endpreis, § 19 UStG). Er umfasst die im Angebot aufgeführten Leistungen (Fotobox, Zubehör, vereinbarte Sofortdrucke, Versand hin und zurück, sofern nicht abweichend vereinbart).

(2) Der gesamte Mietpreis ist mit der Buchung fällig. Der Vermieter stellt dem Mieter mit Zustandekommen des Vertrags (Auftragsbestätigung) die Rechnung über den vollständigen Mietpreis aus. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, in jedem Fall jedoch vor dem Veranstaltungstermin, per Überweisung auf das angegebene Konto zu zahlen.

(3) Der reservierte Termin ist erst mit vollständigem Zahlungseingang verbindlich blockiert. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, kann der Vermieter dem Mieter eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.

(4) Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes führt nicht zu einer Verringerung des Mietpreises. Eine Kaution wird nicht erhoben. Storniert der Mieter, erhält er den bereits gezahlten Mietpreis abzüglich der nach § 5 anfallenden Stornopauschale zurück.

§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der als Anlage 1 beigefügten Widerrufsbelehrung zu.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt vorzeitig, soweit der Vermieter mit der individuellen Konfiguration des Mietgegenstandes nach den Vorgaben des Mieters begonnen hat (z. B. Einrichtung eines personalisierten Startbildschirms, individuelles Foto-Layout, Branding). In diesem Fall handelt es sich um Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt bzw. auf die persönlichen Bedürfnisse des Mieters zugeschnitten ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

(3) Unabhängig vom Widerrufsrecht kann der Mieter den Vertrag nach Maßgabe der Storno­bedingungen (§ 5) gegen Zahlung der dort geregelten pauschalen Stornokosten beenden.

§ 5 Stornierung / Rücktritt durch den Mieter

(1) Der Mieter kann die Buchung jederzeit in Textform stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Vermieter.

(2) Bei Stornierung fallen folgende pauschale Stornokosten, gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Stornierung vor dem Veranstaltungstermin, an:

Zeitpunkt der Stornierung Pauschale (Anteil des Mietpreises)
früher als 42 Tage (6 Wochen) vorher 30 %
42 bis 15 Tage vorher 50 %
14 bis 4 Tage vorher 80 %
weniger als 4 Tage vorher oder Nichterscheinen 90 %

(3) Dem Mieter bleibt es ausdrücklich unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall schuldet der Mieter nur den geringeren bzw. keinen Betrag. Dem Vermieter bleibt es unbenommen, einen tatsächlich höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(4) Der bereits gezahlte Mietpreis wird mit den Stornokosten verrechnet; den überschießenden Betrag erhält der Mieter binnen 14 Tagen zurück.

(5) Auf Wunsch des Mieters kann der Termin – vorbehaltlich der Verfügbarkeit – einmalig kostenfrei auf einen anderen Termin verschoben werden, wenn die Verschiebung früher als [14] Tage vor dem ursprünglichen Termin verlangt wird. Eine erneute Stornierung nach Verschiebung richtet sich nach Absatz 2, berechnet nach dem ursprünglichen Termin.

§ 6 Versand, Lieferung, Rückgabe, Gefahrübergang

(1) Der Versand erfolgt versichert per Paketdienst (DHL) an die vom Mieter genannte Lieferadresse oder – nach Vereinbarung – per Selbstabholung. Der Mietgegenstand wird so rechtzeitig versandt, dass er in der Regel einen Werktag vor dem Veranstaltungstermin beim Mieter eintrifft.

(2) Der Mieter sendet den Mietgegenstand vollständig und ordnungsgemäß verpackt spätestens am ersten Werktag nach dem Veranstaltungstermin mit dem beigefügten, frankierten Rücksende-Etikett zurück. Für die Rücksendung ist die Originalverpackung zu verwenden.

(3) Gefahrübergang: Bei Versand an einen Verbraucher trägt der Vermieter das Risiko des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung auf dem Hinweg bis zur Übergabe an den Mieter. Auf dem Rückweg trägt der Mieter dieses Risiko bis zum Eingang des Mietgegenstandes beim Vermieter; der Mieter hat den Mietgegenstand hierzu ausreichend zu verpacken und den versicherten Rückversand zu nutzen.

(4) Der Mieter prüft den Mietgegenstand unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Schäden und zeigt Beanstandungen dem Vermieter unverzüglich an.

§ 7 Pflichten des Mieters, Aufstellung, Nutzung

(1) Der Mieter stellt einen geeigneten Aufstellort (trocken, eben, überdacht) sowie eine funktionsfähige 230-V-Stromversorgung in Aufstellnähe bereit.

(2) Bei Nutzung im Freien hat der Mieter für ausreichenden Witterungsschutz zu sorgen. Schäden durch Nässe, Witterung oder unsachgemäße Aufstellung, gegen die der Mieter nicht vorgesorgt hat, gehen zu seinen Lasten.

(3) Der Mieter behandelt den Mietgegenstand pfleglich, betreibt ihn ausschließlich bestimmungsgemäß gemäß der beiliegenden Anleitung und schützt ihn vor Diebstahl, Beschädigung und dem Zugriff Unbefugter.

(4) Das unbefugte Öffnen des Gehäuses, technische Eingriffe sowie die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte (Untervermietung) ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform sind untersagt.

(5) Der Mietgegenstand bleibt jederzeit Eigentum des Vermieters (Eigentumsvorbehalt). Bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.

§ 8 Haftung des Mieters für Beschädigung, Verlust und Ausfall

(1) Der Mieter haftet für Beschädigung, Verlust oder Zerstörung des Mietgegenstandes während der Mietzeit (vom Eingang beim Mieter bis zum Eingang der Rücksendung beim Vermieter), soweit er dies zu vertreten hat. Für das Verhalten von Gästen und sonstigen Dritten, denen er den Gebrauch des Mietgegenstandes ermöglicht oder Zugang dazu gewährt, hat der Mieter wie für eigenes Verhalten einzustehen (§ 278 BGB). Der Mieter hat den Mietgegenstand insbesondere vor Diebstahl, Beschädigung und dem Zugriff Unbefugter zu schützen.

(2) Der Schadensersatz bemisst sich nach dem Zeitwert (Wiederbeschaffungswert abzüglich altersbedingter Wertminderung) des beschädigten oder verlorenen Gegenstandes zum Zeitpunkt des Schadenseintritts, bei reparablen Schäden nach den Reparaturkosten. Für gewöhnliche Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch haftet der Mieter nicht.

(3) Über die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten (Abs. 2) hinaus trägt der Mieter auch die dem Vermieter aus einer von ihm oder den in Abs. 1 genannten Personen zu vertretenden Beschädigung oder dem Verlust entstehenden weiteren Schäden, insbesondere einen Nutzungsausfall des Vermieters, wenn der Mietgegenstand für nachfolgende Buchungen nicht rechtzeitig wieder einsatzfähig ist. Diese Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Nicht verbrauchtes Druckmaterial ist zurückzusenden; fehlendes Verbrauchsmaterial wird zum jeweils gültigen Wiederbeschaffungspreis berechnet.

(5) Zur Beweissicherung dokumentieren beide Parteien den Zustand bei Übergabe und Rückgabe (Foto­ dokumentation / Übergabeprotokoll gemäß Anlage 3). Berechtigte Schadensersatzansprüche stellt der Vermieter dem Mieter gesondert in Rechnung.

§ 9 Rückgabeverzug

(1) Sendet der Mieter den Mietgegenstand nicht fristgerecht (§ 6 Abs. 2) zurück, berechnet der Vermieter nach vorheriger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung für jeden angefangenen Tag der Verspätung eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von [40] €, insgesamt höchstens jedoch das 1,5-fache des Mietpreises.

(2) Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche (z. B. wegen einer ausgefallenen Anschlussvermietung) bleiben unberührt.

§ 10 Mängel, Ausfall, Ersatzgerät

(1) Stellt der Mieter einen Mangel oder eine Funktionsstörung fest, hat er dies dem Vermieter unverzüglich telefonisch oder per Nachricht mitzuteilen und die Nutzung bei sicherheitsrelevanten Störungen einzustellen.

(2) Bei einem vom Vermieter zu vertretenden Ausfall vor oder während der Veranstaltung wird der Vermieter sich nach Kräften um eine kurzfristige Lösung (Ferndiagnose, Ersatzgerät) bemühen. Ist eine rechtzeitige Behebung nicht möglich, erstattet der Vermieter den auf die ausgefallene Leistung entfallenden Anteil des Mietpreises. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 11.

§ 11 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für entgangene, nicht angefertigte oder verlorengegangene Foto-/Videoaufnahmen sowie für sonstige mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.

(4) Der Vermieter haftet nicht für Störungen aus Umständen, die er nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, § 13).

§ 12 Datenschutz / Foto- und Videoaufnahmen der Gäste

(1) Der Mietgegenstand fertigt während der Veranstaltung Foto- und/oder Videoaufnahmen der Gäste an. Der Mieter ist insoweit datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; er entscheidet über Zweck, Teilnehmerkreis und Verwendung der Aufnahmen.

(2) Der Mieter verpflichtet sich, seine Gäste in geeigneter Weise über die Anfertigung von Aufnahmen zu informieren (z. B. durch den vom Vermieter bereitgestellten Hinweis-Aushang am Aufstellort) und etwaig erforderliche Einwilligungen einzuholen (§ 22 KUG, Art. 6 DSGVO).

(3) Soweit der Vermieter im Rahmen des Betriebs (z. B. Online-Galerie, App-Speicherung, Druck) personenbezogene Daten im Auftrag des Mieters verarbeitet, geschieht dies als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO; es gelten ergänzend die Bestimmungen der Anlage 2 (Auftragsverarbeitung). Der Vermieter nutzt die Bildinhalte nicht zu eigenen Zwecken.

(4) Eine etwaige Online-Galerie wird spätestens [6 Wochen] nach Bereitstellung automatisch und unwiderruflich gelöscht.

(5) Eine Verwendung von Aufnahmen zu Werbezwecken des Vermieters erfolgt nur mit gesonderter, ausdrücklicher Einwilligung der abgebildeten Personen.

§ 13 Höhere Gewalt

Können der Vermieter oder der Mieter die vertraglichen Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Epidemien, Stromausfall auf Veranstalterseite) nicht erbringen bzw. in Anspruch nehmen, sind beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten befreit. Die Parteien bemühen sich vorrangig um eine kostenfreie Terminverschiebung. Ein vom Mieter nicht zu vertretender Ausfall aufgrund höherer Gewalt löst keine Stornokosten nach § 5 aus; bereits erbrachte Leistungen oder nachweisbar entstandene Aufwendungen des Vermieters sind zu erstatten.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Mieter Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsorts gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(4) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Sitz des Vermieters (Weiden i.d.OPf.) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(6) Verbraucherstreitbeilegung: Der Vermieter ist als Kleinstunternehmer (§ 36 Abs. 3 VSBG) zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt daran nicht teil.


snapmate Fotobox · Inhaber Sebastian Kallmeier · Meisenweg 5, 92711 Parkstein · info@snapmate.de

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-14

snapmate

Fotobox-Verleih aus der Oberpfalz. Echte Sofortdrucke, euer Design, alle Fotos bleiben bei euch.

snapmate Fotobox
Sebastian Kallmeier
Meisenweg 5
92711 Parkstein
info@snapmate.de
AngebotPreiseSo funktioniert's Was kostet eine Fotobox?Häufige Fragen
AnlässeHochzeitFirmen- und WeihnachtsfeierGeburtstagAbiball und Vereinsfest
RegionFotobox WeidenFotobox Neustadt a.d. WaldnaabFotobox GrafenwöhrFotobox RegensburgFotobox BayreuthFotobox SchwandorfFotobox AmbergFotobox TirschenreuthFotobox ErbendorfFotobox PressathFotobox WindischeschenbachFotobox Eschenbach i.d.OPf.Fotobox VohenstraußFotobox NabburgFotobox SchönseeOberpfalz
© 2026 snapmate · Fotobox-Verleih Oberpfalz Impressum · Datenschutz · AGB · Widerruf